Sport-nach-Eins
im Schuljahr 2008/09

 

von Uwe Stephan

 

Die positive Bedeutung der sportlichen Betätigung für Schülerinnen und Schüler ist unbestritten. Und immer mehr wird die Notwendigkeit erkannt, über den Pflichtsportunterricht hinaus zusätzliche Sportangebote einzurichten.

Dies spiegelt sich an den alljährlich steigenden Zahlen für Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkte. Im Schuljahr 2007/08 waren das über 2000 Sportarbeitsgemeinschaften (SAG), für das Schuljahr 2008/09 wurden 240 Stützpunke genehmigt. Im Bereich Gerätturnern allein waren es 197 SAG und 11 Stützpunkte. Mit diesen 208 Kooperationen lag Gerätturnen an 2. Stelle hinter Tennis.

Mit den Kooperationen zwischen Schule und Verein wird eine Situation geschaffen, bei der alle gewinnen. Vor allem aber Schüler und Schülerinnen profitieren natürlich durch die Bewegungsangebote und werden zu einer gesunden Lebensführung und zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit angeleitet. Auch die vielen positiven Gemeinschaftserlebnisse werden als unverzichtbarer Wert empfunden. Die Schule gewinnt durch die zusätzlichen Angebote an Attraktivität und stärkt ihr sportliches Profil.

Schulleitungen stehen dem Sportnach-1-Modell im allgemeinen sehr aufgeschlossen gegenüber, sie genehmigen die SAG-Verträge.

Der 3. Gewinner in dem Projekt sind die Sportvereine: Sie haben die Möglichkeit, langfristig neue Mitglieder zu gewinnen und sie entweder dem Leistungssport oder den breitensportlich orientierten Vereinsgruppen zuzuführen.

 

Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG)

1. Voraussetzung zur Einrichtung einer SAG sind ein qualifizierter Übungsleiter und eine Sporthalle. Bei den Hallenzeiten kann unter Umständen auf das Kontingent der Schule zugegriffen werden, ggf. kann der Schulleiter dabei behilflich sein.

2. Der SAG-Vertrag wird online unter www.sportnach1.de eingegeben. Die Schulleitung bestätigt den Vertrag ebenfalls online.

3. Der Verein erhält per E-Mail eine Vertragsnummer, mit der die „SAGPauschale“ beantragt werden kann. Stichtag ist der 15. Oktober 2008.

4. Die SAG-Pauschale wird in 2 Kategorien ausbezahlt:

Kategorie I: 35-38 Jahresstunden
Kategorie II: 70 -76 Jahresstunden

Hinweis:

Mehrere SAG-Verträge eines Vereins mit einer Schule sind möglich.

Für jede eingerichtete SAG-Gruppe (u.U. auch mit dem gleichen Übungsleiter) kann auch die SAG-Pauschale beantragt werden.

 

Seite 1 von 2                                                 weiter