Sport-nach-Eins
im Schuljahr 2008/09

 

 

 

Großgerätebezuschussung

1. Neben der anteiligen Bezuschussung von Geräten im Rahmen der SAG-Pauschale ermöglicht das Kooperationsmodell weiterhin die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung teurer Großgeräte in Sportarten mit einer Kostenpauschale von 3000,-€ bis15.000.- €. Für Gerätturnen bleibt die Kostenpauschale unverändert bei 5000.- €.

2. Das Bewilligungsverfahren wurde modifiziert, um die Bereitstellung der Haushaltsmittel garantieren zu können:

  • Der Antrag (Vordruck 4) mit Kostenvoranschlag ist an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten (Stichtag: 15.Oktober).
  • Der Verein erhält einen Zwischenbescheid ohne Angabe der Höhe der Fördermittel.
  • Die Geräte können beschafft werden.
  • Die Festsetzung des Förderbetrags und die Auszahlung erfolgen spätestens bis zum Ende des Schuljahres (31. Juli).
  • Die Auszahlung setzt die Beschaffung und Vorlage der bezahlten Rechnungen voraus. Der Auszahlungsantrag und die quittierten Rechnungen müssen bis 1. Dezember vorliegen.

Förderung von Stützpunkten

1. Anerkannte Stützpunktschulen (derzeit 240 Stützpunkte, davon 11 im Gerätturnen) können für die Erteilung des Differenzierten Sportunterrichts in der jeweiligen Stützpunktsportart vom Staatsministerium zusätzliche Sportstunden erhalten. Die Bemessung der zusätzlichen Stunden erfolgt auf der Grundlage eines so genannten dynamischen Prämienmodells und kann bei 0 – 3 Stunden liegen. Ausgangspunkt sind dabei die tatsächlich erteilten Sportstunden in Relation zur Sportklassenzahl (Sportindex).

2. Der Antrag auf Anerkennung bzw. Verlängerung für das folgende Schuljahr muss bis spätestens 15. Februar in das Online-Meldesystem eingegeben werden. Antragssteller können nur Schulen sein.

Hinweis:

Die aktuelle Sport-nach-1-Broschüre (6. Auflage), alle Vordrucke, statistische Angaben und weitere Informationen finden Sie unter http://www.sportnach1.de/.

 

Situation zum Schuljahresbeginn

Alle Verträge von Sportarbeitsgemeinschaften des Vorjahres sind ausgelaufen. Zu Beginn des Schuljahres wird es immer spannend, denn es muss wieder bei Null begonnen werden. Die Frage bleibt, wie viele Vereine, Schulen und Übungsleiter sich von den Vorteilen des Kooperationsmodells überzeugen lassen und wie viele SAG-Verträge schließlich bis zum 15. Oktober abgeschlossen werden. Es wäre im Interesse der Kinder und Jugendlichen wünschenswert, wenn sich diese Zahl noch weiter steigern ließe.

 

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