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Rechtsecke: Schiedsrichterentscheidungen – TatsachenentscheidungenTeil 2: BewertungsfehlerIn der Septemberausgabe haben wir anhand des Wett- und Manipulationsskandals in der Fußball-Bundesliga (Fall Hoyzer) sowie der Vorkommnisse im Rahmen der Europa- Doch wie verhält es sich bei Bewertungs- Grundsätzlich wird die Entscheidung des Schieds-/Kampfrichters als sog. „Tatsachen- Es stellt sich also die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Kampfrichterentscheidungen durch die Wettkampfleitung, ein Schiedsgericht, ein Verbandsgericht oder ein ordentliches Gericht überprüft werden können und welche Rechtsfolgen die Überprüfungsinstanz aussprechen kann. Die Beantwortung dieser Frage steht vor einem Zielkonflikt. Einerseits braucht es im Sport schnelle Entscheidungen. Wie soll sonst der Sieger bereits am Ende des Wettkampfes feststehen? Wir alle kennen sicherlich den faden Beigeschmack, wenn bei hochkarätigen Sportveranstaltungen (Formel 1) der Sieger erst Monate später am grünen Tisch ermittelt wird. Andererseits sollen die Entscheidungen auch richtig sein, da sonst evtl. der Falsche gewinnt, es jedenfalls nicht fair zugeht. Das sporteigene Moment der schnellen Entscheidung spricht gegen eine Überprüfung. Das Erfordernis der Richtigkeit kann jedoch eine Korrektur einer fehlerhaften Entscheidung erfordern, was für die Nachprüfbarkeit spricht. Was ist hier der richtige Weg? Im Einzelnen müssen dies unsere Sportregeln bestimmen. Was sagen diese aus? Nimmt man eine ggf. fehlerhafte Entscheidung aus Gründen der gewünschten Schnelligkeit hin, so stellt sich die Frage, ob dies fair ist. Mit dieser Thematik haben wir uns auseinanderzusetzen, um unsere Wettkampfregeln verstehen und kritisch hinterfragen zu können. Dabei müssen wir uns zunächst Nachfolgendes bewusst machen:
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