
- Kontrolle der Startberechtigung
In den Vorausgaben wurde an Hand von Praxisfällen herausgearbeitet, dass Kampfrichter – bzw. Schiedsrichterentscheidungen als sog. Tatsachenentscheidungen „grundsätzlich“ nur dann aufgehoben werden können, wenn diese nachgewiesen willkürlich oder in böser Absicht mit dem Ziel der Bevorzugung oder Benachteiligung von Wettkämpfern getroffen wurden.
Es stellt sich die Frage, ob in allen anderen Fallkonstellationen, etwa wenn ein Kampfrichter ein Element nicht richtig einordnet, das Ergebnis in Bestandskraft erhalten soll? Ist das fair?
Der Präsident des InternationalenTurnerbundes (FIG), Bruno Grandi, wollte dies nicht so sehen, als der USAmerikaner Paul Hamm bei den Olympischen Sommerspielen 2004 in Athen Mehrkampfolympia-
sieger im Gerätturnen männlich wurde. Er appellierte an diesen, seine Goldmedaille an den südko-
reanischen Turner Yang Tae Young weiter zu geben, da es eine fehlerhafte Kampfrichterentschei-
dung gegeben hatte.

- Belle
Der Mehrkampfolympiasieger Paul Hamm befolgte dessen Rat nicht. Auch die Anrufung des Court of Arbitration for Sport (CAS) änderte hieran nichts. Es blieb bei der ursprünglichen Medaillenverteilung. Der Südkoreaner Yang Tea Young erhielt am Barren eine Wertung von 9,712 Punkten. Dabei wurde seitens des Kampfgerichtes das Übungsteil „Belle“ (aus dem Riesenumschwung rückwärts, Doppelsalto gehockt in den Oberarmhang, E = 0,5 Punkte) verkannt.

- Morisue
Das Kampfgericht bemerkte nicht, dass der Doppelsalto aus dem Riesenumschwung geturnt wurde und notierte folglich das Element Morisue (Doppelsalto rückwärts gehockt in den Oberarmhang, D = 0,4 Punkte).
Der Schwierigkeitsgrad der Übung wurde folglich um 0,1 Punkte zu gering berechnet.
Addiert man diese 0,1 dem erzielten Endergebnis hinzu, dann hätte Young mit insgesamt 57,874 Punkten vor dem Mehrfachmedaillengewinner Paul Hamm mit erreichten 57,823 Punkten gelegen. Der Südkoreaner hätte demnach Mehrkampfolympiasieger werden müssen.
Der betreffende Kampfrichter wurde suspendiert. Das Ergebnis blieb aufrecht erhalten.
Der CAS blieb seiner Linie treu, nach der Tatsachenentscheidungen nur dann aufgehoben werden können, wenn die Entscheidung nachgewiesen willkürlich oder in böser Absicht mit dem Ziel der Bevorzugung oder Benachteiligung des Wettkämpfers getroffen wurde.
Das ist fair! Ist das wirklich fair?
Dr. Alfons Hölzl,
Rechtsanwalt