Vereinsvorstände, die von allen
am meisten Zeit in den Verein
stecken und sogar Haftungsrisiken
ausgesetzt sind -
arbeiten meist unentgeltlich
Muss Vorstandsarbeit im Verein ausnahmslos ehrenamtlich sein?
Von Michael Haubrich
Stellen Sie sich einmal folgendes Unternehmen vor:
Die „Sport-und-Freizeit- GmbH“ bietet ihren 5.000 Kunden u.a. Sportkurse und Veranstaltungen an. Sie erzielt einen Jahresumsatz von EUR 500.000 und beschäftigt ca. 40 bezahlte Aushilfen, Teilzeitkräfte und noch einige freiberufliche Mitarbeiter. Das Unternehmen wird von einem Geschäftsführer geleitet. Er ist der Motor des Unternehmens und hat die längste Arbeitszeit. Er hat die Verantwortung für das Unternehmen und haftet bei einer etwaigen Pflichtverletzung mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das Kuriose an diesem Geschäftsführer ist: Er arbeitet ohne jegliche Bezahlung!
Sie sagen: „So ein Unternehmen gibt es nicht?“ Leider doch – genauso stellt sich die typische Vergütungssituation in mittelgroßen Sportvereinen dar:
Vereinsmitglieder, die sich als Übungsleiter engagieren, bekommen eine entsprechende Übungsleitervergütung. Die Teilzeitkräfte in der Geschäftsstelle werden ebenso bezahlt, wie z.B. die Buchhalterin, der Trainer und Spieler der ersten Mannschaft, die Reinigungskräfte und die Bedienung im Vereinslokal. Nur der Vereinsvorstand, der von allen am meisten Zeit in den Verein steckt, für alles verantwortlich ist und sogar Haftungsrisiken ausgesetzt ist - der arbeitet unentgeltlich.
Warum ist dies so und muss dies so sein?
In den meisten Fällen werden Vorstände nicht bezahlt, „weil es immer schon so war“. Kleine Vereine sind zwingend darauf angewiesen, dass sich Vereinsmitglieder ehrenamtlich engagieren. Sie haben schlichtweg nicht die Mittel, um Vergütungen zu zahlen. Daher arbeitet hier der Vorstand ebenso wie z.B. die Übungsleiter selbstverständlich unentgeltlich.
Wenn der Verein und damit die finanziellen Möglichkeiten wachsen, tut sich Einiges: Die Übungsleiter werden bezahlt, bzw. viele Übungsleiter spenden die Vergütung nicht mehr zurück, es müssen bezahlte Kräfte für die Geschäftstelle und Training eingestellt werden usw. Nur beim Vorstand steigt zwar die Arbeitszeit und Verantwortung an, nicht jedoch die Vergütung.
Außerdem herrscht in vielen Vereinen der Irrglaube, bei einem gemeinnützigen Verein müsse der Vorstand ehrenamtlich tätig sein. Diese Ansicht ist falsch. Der Irrtum beruht auf einer Regelung in der der Abgabenordnung, die in dieser Form auch in den meisten Vereinssatzungen steht.
Die Regelung lautet sinngemäß: Vereinsmitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
Diese Regelung wird oft missverstanden. Sie verbietet nur unentgeltliche Zuwendungen an Vereinsmitglieder. Es ist dagegen erlaubt, bei einer Gegenleistung des Vereinsmitglieds eine angemessene Vergütung zu zahlen. Es macht gemeinnützigkeitsrechtlich keinen Unterschied, ob ein Vereinsmitglied als Übungsleiter eine Übungsleitervergütung, als Teilzeitbedienung in der Vereinsgaststätte einen Aushilfslohn oder als Vorstand eine Vorstandsvergütung erhält.
Selbstverständlich müssen dabei die gemeinnützigkeits-, vereins- und steuerrechtlichen Spielregeln eingehalten werden, z.B.:
- falls in der Satzung steht, dass Vorstandsämter ehrenamtlich oder unentgeltlich ausgeübt werden,
muss vorab die Satzung geändert werden.
- die Vergütung darf nicht unangemessen hoch sein und es ist ein Vertrag erforderlich.
- die Vergütung ist i.d.R. steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Der entscheidende Grund ist aber meist die Scheu der Vorstände. Sie trauen sich nicht das heikle Thema einer Vorstandsvergütung in der Mitgliederversammlung zur Sprache zu bringen. Sie fürchten sich vor dem möglichen Unmut einiger Mitglieder, oder vor etwaigen Vorwürfen, sie seien habgierig oder wollen sich auf Kosten des Vereins bereichern. Sie sprechen daher dieses Thema nicht an, sind aber insgeheim mit der Situation unzufrieden.
Vorstände schätzen die Akzeptanz bei den Mitgliedern falsch ein. Die meisten Mitglieder halten eine angemessene Vorstandsvergütung ohnehin für gerecht. Außerdem sind sie heilfroh, wenn sich jemand opfert und die Mühen und Risiken eines Vorstandsamtes auf sich nimmt. So geht dieser Kelch an ihnen selbst vorüber. Wenn ein Vorstand aufhört, ist es in vielen Vereinen sehr schwierig, einen (unbezahlten) Nachfolger zu finden. Man muss sich dann mit einem (selbstverständlich bezahlten) Geschäftsführer behelfen oder es droht die Auflösung des Vereins. Da ist eine angemessene Vergütung des bisherigen Vorstands die bessere Lösung.

- Michael Haubrich, Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH), Steuerberater, ist Geschäftsführer bei Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen StBGes mbH, Augsburg
Eines muss aber auch klar sein: Für die Mitglieder besteht keine Notwendigkeit, dieses Thema anzusprechen - dies ist Sache des Vorstands. Aber solange dieser es nicht tut, scheint er ja mit seiner unbezahlten Tätigkeit zufrieden zu sein. Das Thema kommt daher nie zur Sprache. Wenn Sie sich als Vereinsvorstand in einer ähnlichen Situation wie der arme Geschäftsführer im Eingangsbeispiel befinden und dies ändern wollen, empfiehlt sich:
- klagen Sie nicht über Ihre hohe, unbezahlte Arbeitsbelastung,
sondern handeln Sie.
- informieren Sie sich über das Thema und sprechen es auf der
Mitgliederversammlung offen an.
- Sie sind kein Bittsteller, sondern vertreten ein berechtigtes
Anliegen.
- Oder Sie bitten ein Mitglied (z.B. Ehrenvorsitzender) oder ein
Vereinsgremium (z.B. Vorstand, Ältestenrat…), das Anliegen für
Sie vorzutragen.